Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Eine pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 50 Prozent ist möglich, wenn die Beschäftigten in Ihrem Betrieb während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen.
Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
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Ihr Berater-Team von RINNINGERBAY