Grundsteuerreform

Aufgepasst: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind nicht das gleiche!

Der BFH hat bereits im Jahr 2018 entschieden, dass eine Neubewertung aller wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes erfolgen muss. Der Gesetzgeber hat deshalb zum 01.01.2022 eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte angeordnet. Hier kommt einiges auf Sie und ggfs. auf uns zu….

Mit der Abgabe der Erklärungen kann ab dem 01. Juli 2022 begonnen werden und muss bis 31. Oktober 2022 beendet sein. Es ist vorgesehen, dass Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden.

Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet wird. Es entspricht nicht dem Marktwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwerts existieren verschiedene Verfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Bundesland Ihre Immobilie belegen ist.

Sie können die für die Bewertung erforderlichen Daten selbst in www.elster.de erfassen und an das Finanzamt übermitteln. Weiter Informationen finden Sie unter www.Grundsteuerreform.de.

Alternativ unterstützen wir Sie gerne bei der steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie. Kommen Sie bitte auf uns, wenn wir Ihnen behilflich sein sollen, wir werden Ihnen sodann eine Checkliste mit den für die Neubewertung notwendigen Angaben und Unterlagen zukommen lassen.

Kontakt

Lindauer Str. 57
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Telefon:+49 7562 97160
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